Muss man wissen
ALLGEMEINE GÜLTIGKEITSBEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig vom Reiseprogramm betrachtet werden.
2- Falls die Teilnahme am Ausflug nicht ausreicht, kann Wtatil die Tour bis 21 Tage vor Reisedatum kostenlos stornieren. In diesem Fall wird den Gästen eine Stornierungsbenachrichtigung gesendet. Der gesamte Reisepreis wird den Gästen rückerstattet. Bei zusätzlichen im Zusammenhang mit der Tour erworbenen Dienstleistungen gilt: Falls das Inlandsflugticket bei Wtatil erworben wurde, wird auch dieses erstattet. Visa-Service, Reiseversicherung und Gesundheitsversicherung: Wenn Visa beantragt wurden, sind diese Dienste in Anspruch genommen worden, können sie nicht erstattet werden. Wenn kein Visum beantragt wurde, werden Visa- und Reisemedizinversicherungen storniert und die Gebühren zurückerstattet. Wenn der Gast sein Inlandsflugticket bei einem anderen Anbieter als Wtatil erworben hat, kann Wtatil bei Stornierung der Tour keine Entschädigung fordern. Der Gast akzeptiert im Voraus eventuelle materielle und immaterielle Verluste aufgrund der Stornierung, und Wtatil kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
3- Wenn die ausreichende Teilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht wird, behält sich Wtatil das Recht vor, die Tour aus Kulanz nicht zu stornieren. In diesem Fall erfolgt die Durchführung nur für den Gast individuell, und der im Paket enthaltene Reiseleiterdienst beschränkt sich auf den internationalen Hin- und Rücktransfer.
Stornierung und Änderungen
4- Gäste können bis 30 Tage vor Abreisedatum schriftlich bei Wtatil stornieren, ausgenommen Flugtickets, die bei der Fluggesellschaft bezahlt oder zugesichert wurden. Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Reise gilt: Bei 31 Tagen oder mehr vor Beginn beträgt die Stornogebühr 0%. Bei weniger als 15 Tagen vor Beginn, wird 50% des Restbetrags des Reisepreises fällig. Bei 15 Tagen oder weniger wird der volle Reisepreis als Stornogebühr erhoben. Bei Stornierung werden zusätzliche Dienstleistungen wie Inlandsflug, Visumservice, Reiseversicherung ggf. entsprechend den Stornobedingungen erstattet. Die Rückgabebedingungen variieren je nach Stornierungszeit und müssen im Voraus erfragt werden. Wtatil übernimmt keine Garantie für die Stornierung zusätzlicher Dienstleistungen.
Reiseleitung und Extras
5- Datum und Uhrzeit der Touren können je nach Öffnungs- oder Schließzeiten der Museen, Sehenswürdigkeiten und Wetterbedingungen durch die Tourleitung geändert werden. Während der Touren können unterschiedliche Reiseleiter bei den Gästen sein.
6- Panoramafahrten im Paket, die zum allgemeinen Kennenlernen der Städte dienen, dauern maximal 2-3 Stunden, ohne Eintritt in Museen oder Sehenswürdigkeiten. Falls diese Touren auf Grund lokaler Genehmigungen, Wetterbedingungen oder temporärer Sperrungen nicht durchgeführt werden können, haftet Wtatil nicht. Bei eingeschränkter Nutzung können die Touren auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß erfolgen.
7- Die Tourleitung kann, abhängig von der Teilnehmerzahl und den Schließzeiten der Sehenswürdigkeiten, die Tage und Zeiten der Stadt- und Zusatztouren ändern, auch im Zusammenhang mit Flugplanänderungen.
8- Bei Touren mit Schnellbooten ist folgendes zu beachten: Vor dem Einsteigen sollte nicht schwer gegessen werden und es sollte nicht zu viel Wasser getrunken werden. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Halsschmerzen sowie Schwangere müssen dies dem Reiseleiter mitteilen.
9- Bei Nichtteilnahme an im Paket enthaltenen Dienstleistungen wie bestimmte Touren oder Mahlzeiten erfolgt keine Rückerstattung.
Flüge
10- Wtatil ist als Vermittler zwischen den Passagieren und der Fluggesellschaft tätig. Bei Streitigkeiten gelten neben den türkischen Rechtsvorschriften auch die Haag-Konvention und die Warschauer Konvention.
11- Bei Linien- und Charterflügen können Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten auftreten. Wtatil informiert die Gäste so schnell wie möglich. Passagiere akzeptieren das Risiko von Flugzeitänderungen oder -absagen durch den Kauf der Reise.
12- Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühren.
13- Nach den Luftfahrvorschriften wird ein ungenutzter Hinflug vom Flugunternehmen storniert, wenn das Hinflugticket nicht genutzt wird.
14- Das Check-in und Boarding für Flüge ist persönlich durchzuführen und muss rechtzeitig am Flughafen oder online bei der Fluggesellschaft erfolgen.
15- Last-Minute-Flugverspätungen und Gate-Änderungen werden durch Lautsprecherdurchsagen und an den Anzeigetafeln bekannt gegeben. Gäste sollten diese Informationen selbst prüfen.
16- Gäste, die zu den angegebenen Zeiten am Flughafen nicht erscheinen, keine Check-in oder Boarding durchführen oder den Flug verpassen, sind selbst verantwortlich und Wtatil übernimmt keine Haftung. Für verpasste Flüge müssen neue Tickets und Transfers auf eigene Kosten organisiert werden.
17- Das Gepäck bei Flügen ab der Türkei umfasst im Allgemeinen 20 kg. Bei internen Flügen oder in andere Ländern kann das erlaubte Gewicht auf 15 kg reduziert werden. Übergepäckregelungen sind vom Flugunternehmen festgelegt und liegen in der Verantwortung des Gastes.
18- Gäste, die ihren Ticketstatus auf Business oder First Class aufrüsten möchten, können dies nach Ticketausstellung entsprechend der Verfügbarkeit bei der Fluggesellschaft durchführen. Eine Milizzahlung ist keine Garantie für das Upgrade.
19- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung und Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Weitere Hinweise
20- Für Änderungen oder Stornierungen, die direkt vom Hotel erfolgen, haftet Wtatil nicht. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen des Hotels.
21- Bei Hotels, die nur nach Kategorie und ohne Angabe des Namens genannt werden, informiert Wtatil die Gäste 48 Stunden vor Abreise.
22- Bei besonderen Zeiten wie Messen, Kongressen, Konzerten oder Sportveranstaltungen können Hotels weiter entfernt liegen, und dies wird 15 Tage vor Abreise mitgeteilt.
23- Bei der Buchung sind die im Pass angeführten Namen, Geburtsdaten und Passnummern korrekt anzugeben, da Tickets entsprechend ausgestellt werden. Fehlerhafte Angaben können zu Stornierungen oder Gebühren führen.
24- Vor der Auslandsreise sollte geprüft werden, ob das Handy im Ausland genutzt werden kann, indem man den Anbieter kontaktiert.
25- Die Check-in-Zeit im Hotel ist ab 15:00 Uhr, der Check-out bis 12:00 Uhr.
26- Wtatil wird Anfragen bezüglich Zimmerpräferenzen (z.B. Etage, Nähe zu Gemeinschaftsbereichen, Raucher/Nichtraucher, Bettarten) an das Hotel weiterleiten. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt von der Verfügbarkeit ab und kann nicht garantiert werden.
27- Das Frühstück in Hotels weicht meist vom üblichen europäischen Angebot ab und besteht meist aus kontinentaler Kost (Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee). Für Gruppen besteht die Möglichkeit, das Frühstück in einem separaten Raum einzunehmen.
28- In manchen Fällen kann das Doppelzimmer eine Doppelbettstätte sein. Viele europäische Hotels bieten zusammenlegbare Zweibettzimmer an.
29- Die Kinder- und Zustellbettpolitik variiert je nach Hotel und Zimmertyp.
30- Zusätzliche Betten und Kinderbetten werden auf Anfrage und bei Verfügbarkeit vom Hotel bereitgestellt.
31- Das Zimmer kann maximal mit einem zusätzlichen Bett oder Kinderbett ausgestattet werden.
32- Bei Dreierzimmern besteht meist ein großes Bett plus ein Zustellbett; das dritte Bett ist kleiner. Das Zustellbett kann auf- und abgebaut werden und besteht meist aus einem Coach-Bett. Gäste erklären sich mit den Platzverhältnissen und der Art der Betten in Dreierzimmern und bei Reservierungen mit Kindern einverstanden.
33- Bei der Hotelreservierung können falsche Angaben zu erwachsenen und kindlichen Begleitern und deren Alter gemacht werden; in diesem Fall kann das Hotel Zusatzkosten erheben. Diese Haftung liegt beim Gast. Das Hotel kann einen Altersnachweis verlangen.
34- Bei Reservierungen mit 2 Erwachsenen und 1 Kind ist kein separates Bett für das Kind vorgesehen. Kindertarife gelten nur bei Unterbringung mit den beiden Erwachsenen. Ermäßigungen für Kinder gelten nur für Kinder, die in derselben Unterkunft wie die beiden Erwachsenen bleiben und innerhalb bestimmter Altersgruppen sind.
35- Wechselkursschwankungen im Tagesverlauf wirken sich auf die Preise in der Landeswährung aus. Die bei Buchung geltenden Kurse sind maßgeblich. Zusätzliche Ausgaben bei Extras im Hotel (Minibar, Bügeleisen etc.) werden separat berechnet.
36- Manche Länder erheben unterschiedliche Steuern auf Stadt, Tourismus oder lokale Abgaben. Diese werden bei Ein- und Ausreise vom Hotel vom Gast erhoben.
37- Die angegebenen Reiseentfernungen sind ungefähr anhand von Karten. Verkehrsbedingungen, Wetter, lokale Gegebenheiten und Straßenarbeiten können die Reisezeit beeinflussen.
38- Wtatil behält sich das Recht vor, bei außergewöhnlichen Umständen, Programmänderungen vorzunehmen, die Reihenfolge der Städte und die Hauptfluggesellschaften zu ändern.
39- Persönliches Eigentum, Gepäck, Pässe, Ausweise etc. sind in der Verantwortung der Gäste. Bei Verlust oder Diebstahl haftet Wtatil nicht. Für gefundenes Eigentum fallen ggf. Versandkosten an.
40- Gäste sind verpflichtet, ihre Reiseversicherungspolicen, Medikamente und Berichte bei sich zu tragen.
41- Bei der Ankunft im Hotel können Fotoausweis, Pass und Kreditkarte oder Kaution verlangt werden. Die Kautionsvalidierung ist eine Angelegenheit zwischen Hotel und Gast und liegt außerhalb des Einflussbereichs von Wtatil.
Vize und Reisepass
42- Für türkische Staatsbürger ist kein Visum erforderlich.
43- Die Pässe müssen mindestens 6 Monate nach Ende der Reise gültig sein.
44- Für Grenzübertritte müssen noch mindestens 2 leere Passseiten vorhanden sein.
45- Visumfreiheit bedeutet nicht automatische Einreise. Die Passkontrolle bestimmt, ob die Ein- oder Ausreise erfolgen darf. Wtatil haftet nicht für Ein- oder Ausreisehindernisse, die beim Passkontrollpersonal liegen; die Verantwortung trägt der Gast.
46- Gäste mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Verwendung eines anderen Passes müssen die Visabestimmungen der jeweiligen Staaten eigenverantwortlich prüfen. Bei Problemen haftet Wtatil nicht.
47- Bei beschädigten, zerfledderten oder nassen Pässen ist eine Neuausstellung notwendig, um Probleme bei Grenzkontrollen zu vermeiden. Die Kosten trägt der Gast.
48- Minderjährige (unter 18 Jahren), die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, könnten bei Ein- und Ausreise von der Zollbehörde um eine Einverständniserklärung bitten. Eltern und Minderjährige sollten dies beachten.