1.Tag Istanbul – Casablanca- Marrakesch 23. Mai
Treffen um 08:00 Uhr vor dem THY-Schalter am Inlandsterminal des neuen Flughafens Istanbul. Nach den Gepäck- und Check-in-Formalitäten Abflug mit dem Linienflug der Turkish Airlines um 12:00 Uhr nach Casablanca. Ankunft um 14:55 Uhr Ortszeit. Nach unserer Ankunft fahren wir mit unserem am Flughafen wartenden Fahrzeug nach Marrakesch. Nach der Ankunft in Marrakesch Transfer zu unserem Hotel, Zimmerverteilung und Freizeit zur Erholung. Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel.
2.Tag Marrakesch 24. Mai
Nach dem Frühstück beginnen wir unsere Stadtführung durch Marrakesch. Wir beginnen mit der Erkundung von Marrakesch, dessen enge Gassen Sie Jahrhunderte zurückversetzen werden. Wir besichtigen den Bahia-Palast von Ba Ahmed, das Koutoubia-Minarett, eines der 800 Jahre alten Beispiele maurischer Architektur, sowie den Majorelle-Garten, einen der schönsten Orte Marrakeschs. Nach unserem Besuch des Majorelle-Gartens, der vom französischen Möbeldesigner und Maler Jacques Majorelle angelegt und vom berühmten Modedesigner Yves Saint Laurent in seine heutige Form gebracht wurde, Rückkehr zu unserem Hotel und Freizeit zur Erholung. Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel.
Bahia-Palast & Majorelle-Garten sind im Preis inbegriffen!
3. Tag Marrakesch 25. Mai
Nach dem Frühstück können unsere Gäste, die möchten, an der optionalen Essaouira-Tour teilnehmen. Nach unserer Tour Transfer zu Ihrem Hotel in Marrakesch und Freizeit zur Erholung. Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel.
Extra-Tour: Essaouira-Tour pro Person 75 Euro
In dieser Region, in der die Arganbäume Marokkos besonders dicht wachsen, besuchen wir zunächst die Arganöl-Kooperative und erhalten Informationen über Arganöl. Anschließend erreichen wir die Stadt Essaouira an der Küste des Atlantiks. Eine weltberühmte alte portugiesische Stadt, die uns an das alte Bodrum erinnert. Die von der UNESCO zum „Weltkulturerbe“ erklärte Stadt ist nicht nur ein Fischerhafen an der Küste des Atlantiks und ein Küstenort, in dem Kunst und Kultur ineinander übergehen, sondern war auch Schauplatz vieler Produktionen wie Orson Welles’ Othello und der in letzter Zeit viel gesehenen Serie Game of Thrones. Zu den sehenswerten Orten gehören die Festung der Stadt, der Fischerhafen und die Medina, die nach Vorbildern aus alten römischen Städten erbaut wurde. In den engen, labyrinthartigen Gassen, in denen man sich kaum sattsehen kann, können Sie die Stadt entdecken und angenehme Einkäufe machen.
4.Tag: Marrakesch 26. Mai
Nach dem Frühstück Freizeit. Unsere Gäste, die möchten, können an der optionalen Atlasgebirge-Tour teilnehmen. Nach unserer Tour Transfer zu Ihrem Hotel in Marrakesch und Freizeit zur Erholung. Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel.
Extra-Tour: Atlasgebirge- und Ourika-Tal-Tour pro Person 65 Euro
Unser Tag beginnt mit einer Tour durch das Atlasgebirge, das Marrakesch umgibt und neben vielen Berberdörfern auch das berühmte Ourika-Tal beherbergt. Wir machen im Ourika-Tal viele Fotos und besuchen als Gast eines der traditionellen Berberhäuser, die uns entlang des Weges begrüßen werden, und genießen unseren Minztee. Wir besuchen eine Werkstatt, in der wir handgewebte Teppiche und Kelims sehen werden, die Spuren der Berberkultur tragen.
5.Tag: Marrakesch 27. Mai
Nach dem Frühstück Freizeit. Unsere Gäste, die möchten, können an unserer optionalen Agafay-Wüsten-Safari-Tour und dem Abendessen teilnehmen. Übernachtung in unserem Hotel.
Extra-Tour: Agafay-Wüsten-Safari-Tour und Abendessen pro Person 100 Euro
In der Agafay-Wüste, nur 40 Minuten von Marrakesch entfernt, erwartet Sie ein unvergesslicher Abend in Begleitung der zauberhaften Farben des Sonnenuntergangs. Bei dieser besonderen Tour, die mit einer Kamel-Tour oder einem ATV-Erlebnis in der Wüste beginnt, erwartet Sie nicht nur die authentische Atmosphäre Marokkos, sondern auch ein köstliches Abendessen unter den Sternen, begleitet von traditioneller Musik und Tänzen.
6.Tag: Marrakesch 28. Mai
Nach dem Frühstück Freizeit. Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel.
7.Tag: Marrakesch 29. Mai
Nach dem Frühstück Freizeit. Unsere Gäste, die möchten, können an unserer optionalen Ouzoud-Wasserfälle-Tour teilnehmen. Nach unserer Tour Abendessen und Übernachtung in unserem Hotel
Extra-Tour: Ouzoud-Wasserfälle-Tour pro Person 75 Euro
Nach einer angenehmen Fahrt von etwa 2,5–3 Stunden von Marrakesch erreichen wir Ouzoud, einen der prächtigsten Wasserfälle Marokkos. Während der Tour fahren wir durch Olivenhaine, Berberdörfer und beeindruckende Täler und verbringen eine friedliche Zeit inmitten der Natur. Es gibt die Möglichkeit, am Wasserfall spazieren zu gehen, in örtlichen Cafés eine Pause einzulegen, sich den kühlen Wassern zu nähern und die Aussicht zu genießen. Nachdem wir uns mit einem lokalen Mittagessen im Tagine-Stil gestärkt haben, werden vor der Rückfahrt nach Marrakesch auch Gelegenheiten für Fotos und Freizeit geboten. Ein Ausflug fernab vom Trubel, ideal, um die grüne Seite Marokkos zu erleben.
8.Tag: Marrakesch 30. Mai
Nach dem Frühstück im Hotel Zimmer räumen und Freizeit bis zur vom Reiseleiter festgelegten Uhrzeit. Nach den Gepäck- und Check-in-Formalitäten Abflug um 16:30 Uhr mit dem Linienflug TK620 der Turkish Airlines nach Istanbul. Ankunft um 23:30 Uhr Ortszeit und Ende unserer Tour.
Inklusive Leistungen:
• Flüge in der Economy Class mit Turkish Airlines auf der Strecke Istanbul – Casablanca- Marrakesch– Istanbul,
• Flughafengebühren,
• 7 Nächte Halbpension in der ausgewählten Hotelkategorie
• Stadtrundfahrt durch Marrakesch, ganztägig
• Eintrittskarten für den Bahia-Palast & den Majorelle-Garten
• Transfers Flughafen–Hotel–Flughafen
• Türkischsprachige Reiseleitung
Nicht enthaltene Leistungen:
• Im Hotel gebuchte Extras
• Alle persönlichen Ausgaben
• Zusätzliche Ausflüge
• Ausreisegebühr
• Reiseversicherung (bis 65 Jahre)
• Reiseversicherung (über 65 Jahre)
• Stadt- und Hotelsteuern : (Die verpflichtende Zahlung in Höhe von 100 Euro pro Person, die die City Tax, Checkpoint-Gebühren, lokale Servicegebühren, Handling Fee, Bus-Einfahrtsgebühren und lokale Gebühren sowie operative Servicekosten umfasst, wird vor Abreise der Tour vom Reiseleiter in bar eingesammelt)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig vom Reiseprogramm betrachtet werden.
2- Falls für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, kann die Agentur die Reise bis 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In einem solchen Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast erstattet. Bei der Erstattung zusätzlicher, außerhalb der Reise erworbener Leistungen wird auch der bei der Agentur gebuchte Inlands-Anschlussflug dem Gast erstattet; falls die Visaleistung und die Reise-Krankenversicherung zur Beantragung eines Visums im Namen des Gastes genutzt wurden, können diese Leistungen nicht erstattet werden, da sie als verbraucht gelten. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden auch Visum und Reise-Krankenversicherung storniert und die Gebühren erstattet. Falls der Gast seinen Inlands-Anschlussflug von einem anderen, von der Agentur unabhängigen Produktanbieter gekauft hat, kann er bei einer durch die Agentur stornierten Reise von der Agentur keine Erstattung verlangen. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus sämtliche materiellen und immateriellen Verluste, die durch die Stornierung der Reise entstehen können; die Agentur kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
3- Falls für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, ist die Agentur in gutem Glauben berechtigt, die Reise nicht zu stornieren. Da die Reise in diesem Fall individuell für den Gast durchgeführt wird, umfasst die im Paket enthaltene Reiseleitung nur den Transfer vom Ausland hin und zurück zum Abflugort.
Stornierung und Änderungen
4- Bei unseren Reisen werden die Beförderungstickets zum Zeitpunkt der Reservierung ausgestellt. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Reisedatum erfolgen, werden diese Flugticketkosten, die kein Storno-, Änderungs- oder Erstattungsrecht haben, als Strafbetrag berechnet.
5- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sofern sie der Agentur dies schriftlich bis 30 Tage vor dem Reisedatum mitteilen, ausgenommen Flugtickets, die von der Agentur an die Fluggesellschaft bezahlt wurden und/oder für die eine Verpflichtung eingegangen wurde. Wenn weniger als 31 Tage bis zum Reisebeginn verbleiben, kann gegen Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 % des verbleibenden Reisepreises nach Abzug des Flugticketpreises storniert werden; wenn 15 Tage oder weniger bis zum Reisebeginn verbleiben, kann durch Zahlung der gesamten Reisegebühr als Strafbetrag storniert werden. Im Falle eines Stornierungswunsches ist hinsichtlich zusätzlicher Leistungen wie Inlandsanschlussflug, Visumservice und Reise-Krankenversicherung im Voraus eine Information zur Rückerstattung einzuholen, da die Storno- und Erstattungsbedingungen je nach beantragter Stornierungsfrist variieren können. Die Agentur kann keine Zusage für die Stornoerstattung zusätzlicher Leistungen machen.
Reiseleitungsleistungen und Extras
6- Die im Programm angegebenen Tage und Uhrzeiten der Touren können vom Reiseleiter je nach Öffnungs- bzw. Schließungsstatus der Museen und Sehenswürdigkeiten am Zielort sowie nach Wetterbedingungen geändert werden. Während der Touren können unterschiedliche Reiseleiter unsere Gäste begleiten.
7- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Touren von maximal 2-3 Stunden, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte durchgeführt werden und keine Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten beinhalten, sondern nur panoramisch mit Erläuterungen des Reiseleiters im Fahrzeug erfolgen. Falls Panorama-Touren sowie die im Programm genannten anderen Touren an dem im Programm vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit nicht stattfinden können, weil sie von den örtlichen Behörden nicht zur Besichtigung oder zum Betreten freigegeben sind oder wegen gesperrter Straßen aufgrund irgendeiner Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, oder falls sie aufgrund der Wetterbedingungen unmöglich werden, ist die Agentur für das Nichtdurchführen der betreffenden Touren nicht verantwortlich. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder an Orten, an denen die Zufahrt für Fahrzeuge nicht erlaubt ist, soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unser Reiseleiter kann, unter Beibehaltung des Inhalts unserer Touren, je nach Teilnehmerzahl sowie je nach Schließung von Museen und Sehenswürdigkeiten Änderungen an den Tagen der Stadtrundfahrt und/oder zusätzlicher Touren vornehmen. Dies gilt auch bei möglichen Änderungen der Flugzeiten.
9- Bei unseren Touren mit Speedbooten ist zu beachten: Unmittelbar vor dem Einsteigen sollte keine schwere Mahlzeit eingenommen und keine große Menge Wasser getrunken werden. Gäste mit Beschwerden im Magen-, Rücken- oder Nackenbereich sowie schwangere Gäste müssen ihren Reiseleiter über ihren Zustand informieren.
10- Wenn die in den Leistungen enthaltenen Tour- oder Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine Rückerstattung.
Über Flüge
11- Die Agentur ist eine vermittelnde Stelle zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier; im Falle möglicher Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen der türkischen Gesetzgebung auch das Haager Protokoll und die Warschauer Konvention.
12- Bei Linien- und Sonderflügen können Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten auftreten. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise unter Anerkennung des Risikos einer Änderung/Stornierung der Flugzeit gekauft.
13- Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühr.
14- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaften wird, wenn der Hinflug eines als Hin- und Rückflug gekauften Flugtickets nicht genutzt wird, der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert.
15- Die für Personen, die an Flugreisen teilnehmen, erforderlichen Check-in- und Boarding-Vorgänge sind persönliche Vorgänge und müssen vor dem Flug durch die Gäste an den Flughäfen, an den entsprechenden Schaltern der Fluggesellschaften oder online auf den Internetseiten der Fluggesellschaften durchgeführt werden.
16- Letzte-Minute-Verspätungen und Gate-Änderungen bei Flügen werden an den Flughäfen per Lautsprecher angekündigt und auf den Informationstafeln angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Die Agentur ist nicht verantwortlich, wenn Gäste, die für die Teilnahme an der Reise gemäß den Regeln der Fluggesellschaft zu den angegebenen Zeiten nicht am angegebenen Flughafen erscheinen, den Check-in und Boarding nicht rechtzeitig durchführen oder zwar rechtzeitig durchführen, aber nicht in das Flugzeug einsteigen und deshalb den Flug nicht antreten können. Sämtliche Kosten für die Beschaffung neuer Hin- und Rückflugtickets, die notwendig sind, damit verpasste Passagiere an der Reise teilnehmen können, sowie für Transfers in die betreffende Region usw. gehen zu ihren Lasten.
18- Bei Flügen ab der Türkei beträgt das allgemeine Gewicht des Gepäcks 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn im Zielland Inlandsflüge vorhanden sind, kann das Gepäckgewicht auf diesen Inlandsflügen auf 15 kg sinken. Regeln zu Übergepäckgewicht/Preis werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung der Agentur.
19- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen upgraden möchten (auf Business oder First Class): Nachdem die Tickets ausgestellt wurden, können Upgrades je nach Verfügbarkeit der Fluggesellschaft (prüfen Sie die Fluggesellschaft, bei der Sie Mitglied sind) vorgenommen werden. Eine Meilengarantie wird für jeden Flug nicht gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Tickets des Programms in einer upgradefähigen Klasse ausgestellt wurden.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung und Online-Check-in mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Sonstige Hinweise
21- Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen der Agentur.
22- Wenn im Reiseprogramm bei den Hotelnamen keine Bezeichnung genannt wird und nur Kategorien angegeben sind und/oder Optionen für dieselbe Destination angeboten werden, wird der Gast 48 Stunden vor Reiseantritt von der Agentur informiert.
23- In besonderen Zeiträumen wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels weiter von den angegebenen Standorten oder Kilometern entfernt genutzt werden. In einem solchen Fall informiert die Agentur 15 Tage vor dem Abreisedatum der Reise.
24- Bei der Anmeldung zur gekauften Reise müssen der im Reisepass angegebene Name, das Geburtsdatum und die Passnummer vom Gast korrekt in das System eingegeben bzw. angegeben werden. Flugtickets werden anhand dieser Angaben ausgestellt. Strafgebühren für Stornierungen oder Änderungen von Flugtickets, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, werden den Gästen berechnet.
25- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland benutzen zu können, prüfen Sie vor der Abreise aus der Türkei durch Kontaktaufnahme mit Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für das Ausland freigeschaltet ist.
26- Die Check-in-Zeit im Hotel für die Unterkunft ist 15.00 Uhr, die Check-out-Zeit 12.00 Uhr.
27- Anfragen zum Zimmer durch die Agentur (hohe Etage, nahe an Gemeinschaftsbereichen, Raucher/Nichtraucher, Bettentyp) werden dem Hotel mitgeteilt. Es wird darauf geachtet, dass die reservierten Zimmer nach Verfügbarkeit des Hotels den Wünschen des Gastes entsprechen. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann von der Agentur nicht garantiert werden.
28- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich von dem in der türkischen Küche üblichen reichhaltigen Frühstück. Es wird in der Regel als kontinentales Frühstück angeboten, bestehend aus begrenzten Auswahlmöglichkeiten wie Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee, und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Speisesaal serviert werden.
29- In manchen Fällen kann anstelle eines Zimmers mit zwei Einzelbetten ein Doppelbett vorhanden sein. Die meisten europäischen Hotels bieten Zimmer mit zwei Betten an, die bei Bedarf zusammengefügt werden können.
30- Die Kinder- und Zustellbettenpolitik kann je nach Hotel und Zimmerkategorie variieren.
31- Alle Arten von Zustellbetten und Babybetten werden auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und müssen vom Hotel bestätigt werden.
32- Die Kapazität für ein Zustellbett oder Babybett im Zimmer beträgt 1 Stück (maximal).
33- In Dreibettzimmern gibt es Zustellbetten; das dem dritten Gast zugewiesene Bett ist kleiner als Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großen Bett + 1 Zustellbett. Zustellbetten sind ausklappbare Betten bzw. sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste gelten bei Buchungen von Dreibettzimmern und/oder mit Kindern als damit einverstanden, dass es in den Zimmern aufgrund der zusätzlichen Betten, die dem Standardzimmer hinzugefügt werden, zu Enge kommen kann, und akzeptieren den Bettentyp.
34- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit Erwachsenen unterzubringenden Kinder und das Alter der Kinder von unseren Gästen falsch angegeben wird, können die betreffenden Hotels einen Aufpreis verlangen. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung beim Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Zur Altersfeststellung von Kindern kann das Hotel einen Identitätsnachweis verlangen.
35- Bei Reservierungen mit 2 Erwachsenen + 1 Kind kann für das Kind kein eigenes Bett vorhanden sein. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen übernachtet. Kinderrabatte gelten für das „einzelne Kind“, das in die Altersgruppe fällt, die bei 2 Erwachsenen übernachtet.
36- Tageskursänderungen werden auf die Preise in TL übertragen. Die zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Kurse sind maßgeblich. Ihre zusätzlichen Wünsche sowie bestimmte zusätzliche Leistungen, die Sie im Hotel erhalten (Minibar, Bügeln usw.), werden vom Hotel extra berechnet. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und werden während Ihres Aufenthalts direkt an das Hotel gezahlt.
37- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen bezüglich städtischer, touristischer oder lokaler Steuern. Alle derartigen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern, die entsprechend erhoben werden, werden beim Ein- oder Auschecken vom Hotel vom Gast eingezogen.
38- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen basieren auf Karten. Bei Verkehr, Wetterbedingungen, geografischer Lage des Ziellandes, Straßenarbeiten und ähnlichen Umständen können sich die Reisezeiten verlängern.
39- Die Agentur kann in zwingenden Fällen oder wenn sie es für erforderlich hält, ohne den Inhalt des Programms zu ändern, die Reihenfolge der Städte im Programm sowie die maßgebliche Fluggesellschaft ändern.
40- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer und Reisepässe / Ausweise der an der Reise teilnehmenden Personen liegen in deren eigener Verantwortung; die Agentur haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, gehen die Kosten für deren Zustellung in das Land und/oder an die Person zu Lasten des Eigentümers.
41- Die an der Reise teilnehmenden Personen sind verpflichtet, ihre Reise-Krankenversicherungspolicen sowie, falls sie gesundheitliche Probleme haben, die entsprechenden Medikamente und ärztlichen Berichte mitzuführen.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann beim Check-in im Hotel ein von den offiziellen Behörden ausgestellter Lichtbildausweis/Reisepass und eine Kreditkarte oder eine Barkaution vom Hotel verlangt werden. Die Rückerstattung der bei der Abreise verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen Hotel und Gast; die Agentur hat hierbei keinerlei Einfluss.
Visum und Reisepass
1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
2- An Zollübergängen/Grenzübergängen müssen in Ihrem Reisepass mindestens 2 Seiten frei sein, damit Ein- und Ausreisestempel angebracht werden können.
3- Die Visa-Befreiung für die Länder dieser Reise und der Erhalt eines Visums bedeuten nicht, dass die Einreise in das Land bzw. die Ausreise aus dem Land gewährleistet ist; der Grenzpolizist hat das Recht, Sie nicht in das Land ein- oder ausreisen zu lassen. Die Agentur trägt hierfür keine Verantwortung; die Verantwortung liegt beim Reisenden.
4- Unsere Gäste, die keine türkischen Staatsbürger sind oder die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben und die Reise mit dem Pass des anderen Landes antreten werden, müssen sich persönlich bei den zuständigen Konsulaten über die Visaprozesse des Landes, in das gereist wird, für den von ihnen verwendeten Reisepass informieren; andernfalls übernimmt die Agentur keine Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen.
5- Um Probleme mit dem Zoll an der Grenze des zu besuchenden Landes aufgrund von zerrissenen, abgenutzten, nass gewordenen und/oder ähnlich beschädigten Reisepässen zu vermeiden, müssen die Pässe erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
6- Da bei unseren minderjährigen Gästen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, die Möglichkeit besteht, dass der diensthabende Polizeibeamte an den Ein- und Ausreisepunkten ein Dokument verlangt, das die gemeinsame Zustimmung der Eltern bestätigt, empfehlen wir unseren Gästen unter 18 Jahren und deren Eltern, diesbezüglich besondere Sorgfalt walten zu lassen.