# Baku, die Stadt des Feuers und der Geschichte – mit AJet HY, Sonderreise zum Opferfest, 3 Nächte, 4 Tage 2026

- URL: https://dgntravel.com/de/atesin-ve-tarihin-sehri-baku-ajet-hy-ile-kurban-bayrami-ozel-3-gece-4-gun-2026-t65371
- Kategorie: Auslandstouren
- Dauer: 3 Nacht 4 Tage
- Startpreis: 599 € / Pro Person
- Ankunftsort: Aserbaidschan

## Tourdetails

Tag 1: Istanbul–Baku
Treffen um 10:00 Uhr vor dem Schalter der Fluggesellschaft Ajet im Abflugterminal für internationale Flüge des Flughafens Sabiha Gökçen. Nach den Ticket- und Gepäckformalitäten fliegen wir mit dem Flug VF177 der Fluggesellschaft Ajet um 12:35 Uhr nach Baku ab. Um 16:25 Uhr Ortszeit erreichen wir Baku. Nach unserer Ankunft unternehmen wir eine Panoramatour durch Baku. Wir sehen das Heydar-Aliyev-Zentrum aus der Panoramasicht und legen anschließend kurze Fotopausen am Flaggenplatz und am Baku-Boulevard ein. Nachdem wir Ağ Şehir, eines der sich neu entwickelnden Viertel Bakus, gesehen haben, fahren wir zu unserem Hotel. Nach dem Check-in beziehen wir unsere Zimmer. Am Abend können unsere Gäste auf Wunsch an der zusätzlich angebotenen Abendtour durch die Altstadt von Baku und am Aserbaidschanischen Abend teilnehmen. Übernachtung im Hotel.
Zusätzliche Tour: Abendtour durch die Altstadt von Baku und Aserbaidschanischer Abend – 80 Euro pro Person
Freuen Sie sich auf ein unvergessliches Erlebnis, das die magische Abendstimmung Bakus mit Geschichte und Unterhaltung verbindet! Wir beginnen unsere Tour in den von der UNESCO geschützten Gassen von İçəri Şəhər (Altstadt) und spazieren durch die geschichtsträchtigen engen Straßen der Stadt. Dabei entdecken wir den Hochlandpark, die Allee der Märtyrer, die Türkische Moschee, die Flammentürme, das Philharmoniegebäude, das Ismaili-Palais und die strahlend beleuchtete Torgowaja-Straße aus der Panoramasicht. Nach unserem Spaziergang durch das historische Ambiente erwartet Sie im weiteren Verlauf des Abends ein angenehmes Erlebnis in einem lokalen Restaurant mit Live-Musik, bei dem Sie die besonderen Köstlichkeiten der aserbaidschanischen Küche probieren können. Diese Tour, die traditionelle Rhythmen, regionale Spezialitäten und die nächtliche Energie Bakus vereint, wird für unsere Gäste zu einem der unvergesslichsten Abende ihrer Reise.
Tag 2: Baku
Nach dem Frühstück im Hotel haben Sie Freizeit. Gäste, die möchten, können an der von unserem Reiseleiter zusätzlich angebotenen Tour zur Halbinsel Abscheron teilnehmen. Nach Abschluss unserer Tour können Gäste, die möchten, an der von unserem Reiseleiter zusätzlich angebotenen Bootstour auf dem Kaspischen Meer teilnehmen. Anschließend erfolgt der Transfer zu unserem Hotel. Übernachtung im Hotel.
Zusätzliche Tour: Tour zur Halbinsel Abscheron – 70 Euro pro Person
Wir beginnen unsere Tour zunächst mit dem Feuertempel Ateschgah. Dieses heilige Bauwerk, eines der drei zoroastrischen Tempel der Welt, fasziniert seine Besucher dadurch, dass das Feuer in seinem Inneren seit Jahrhunderten niemals erloschen ist. Ateschgah, das im Laufe der Geschichte als Pilgerzentrum zoroastrischer Priester galt, bietet mit seiner Architektur, seinem Innenhof und seiner mystischen Atmosphäre ein unvergessliches Erlebnis. Anschließend besuchen wir die erstaunlichste Naturwunder der von Marco Polo als „Land des Feuers“ bezeichneten Halbinsel Abscheron, den **Yanardag (Brennender Berg)**. Vor der durch natürlich aus dem Untergrund austretendes Gas ständig brennenden Feuerlinie können Sie einzigartige Fotos aufnehmen und die wahre Bedeutung des Beinamens Aserbaidschans, „Land der Feuer“, spüren. Diese von Natur, Geschichte und Legenden geprägte Tour gehört zu den eindrucksvollsten Erlebnissen Aserbaidschans.
Zusätzliche Tour: Bootstour auf dem Kaspischen Meer – 50 Euro pro Person
Bei einer angenehmen Bootstour auf dem Kaspischen Meer, der Perle Aserbaidschans, entdecken wir die moderne Silhouette der Stadt vom Meer aus. Unsere Fahrt mit Blick auf die Flammentürme, den Küstenboulevard, die moderne Architektur Bakus und das tiefblaue Kaspische Meer bietet unseren Gästen sowohl ein entspannendes als auch fotografisch einzigartiges Erlebnis. Diese Tour, bei der wir im Licht der Stadt dahingleiten, gehört zu den unverzichtbaren Aktivitäten bei einem Besuch in Baku.
Tag 3: Baku
Nach dem Frühstück haben Sie Freizeit. Gäste, die möchten, können an der Tour „Gobustan & Heydar-Aliyev-Kulturzentrum“ teilnehmen. Nach unserer Tour Übernachtung im Hotel.
Zusätzliche Tour: Tour „Gobustan & Heydar-Aliyev-Kulturzentrum“ – 90 €
Unser erster Halt ist der Gobustan-Nationalpark, der 70 km südlich von Baku liegt und in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde. Diese einzigartige Region, die als „Freilichtmuseum“ bezeichnet wird, ist mit ihren tausende Jahre alten Felsgravuren, bemalten Steinen und Spuren prähistorischen Lebens ein faszinierendes archäologisches Gebiet, das Licht auf die Geschichte der Menschheit wirft. Hier sind zahlreiche Felszeichnungen zu sehen, von Jagdszenen und Tanzfiguren bis hin zu Darstellungen des täglichen Lebens und von Tieren. Die einzigartige Natur und Atmosphäre der Region bieten unseren Gästen unvergessliche Fotomotive. Nach unserem Besuch in Gobustan setzen wir unsere Route zum Heydar-Aliyev-Kulturzentrum fort, dem Symbol des modernen Aserbaidschans. Dieses von der weltberühmten Architektin Zaha Hadid entworfene Bauwerk ist mit seiner beeindruckenden geschwungenen Form und außergewöhnlichen Architektur eines der ikonischsten Gebäude Bakus. Im Inneren des Zentrums befinden sich nicht nur kulturelle und künstlerische Ausstellungen, sondern auch eine besondere Sammlung klassischer Automobile, die bei den Besuchern auf großes Interesse stößt. Hier können restaurierte sowjetische Klassiker aus den 1940er- bis 1970er-Jahren, seltene Modelle aus der Zeit der UdSSR wie Wolga, Moskwitsch und Tschaika, ehemalige offizielle Dienstfahrzeuge, die bei Staatsprotokollen eingesetzt wurden, sowie wertvolle Oldtimer aus nächster Nähe besichtigt und fotografiert werden. Dieser Museumsbereich bietet sowohl Liebhabern klassischer Fahrzeuge als auch Gästen, die Nostalgie schätzen, ein äußerst beeindruckendes Erlebnis.
Tag 4: Baku – Istanbul
Nach dem Frühstück werden die Zimmer geräumt; bis zur Abflugzeit haben Sie Freizeit. Transfer zum Flughafen Baku zur von unserem Reiseleiter festgelegten Uhrzeit. Flug nach Istanbul mit dem Flug VF178 der Fluggesellschaft Ajet um 17:35 Uhr. Nach einem angenehmen und komfortablen Flug erreichen wir um 19:40 Uhr den Flughafen Sabiha Gökçen und verabschieden uns von unseren geschätzten Gästen zum Ende unserer Reise – bis zu Ihrer nächsten Reise.

## was ist inbegriffen

Inklusive Leistungen:
• Ajet Airlines Hin- und Rückflugticket Istanbul (SAW)–Baku–Istanbul (SAW)

• 3 Übernachtungen in den ausgewählten Hotels mit Frühstück

• Alle im Programm angegebenen Ausflüge

• Flughafen-Hotel-Flughafen-Transfers

• Stadtführung mit türkischsprachiger Reiseleitung

• Berufshaftpflichtversicherung

## Nicht enthalten

Nicht enthaltene Leistungen:

• Ausreisestempelgebühr :

• Reiseversicherung

• Alle Arten von Hotel-Extras und persönliche Ausgaben

• Im Hotel anfallende Extras

• Hotelsteuern (die obligatorische Zahlung in Höhe von 50 Euro pro Person, einschließlich City Tax, Checkpoint-Gebühren, lokaler Servicegebühren, Bearbeitungsgebühren, Gebühren für den Buszugang sowie operativer Servicekosten, wird vor Beginn der Reise vom Reiseleiter in bar eingesammelt)

## Was zu wissen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1- Die Allgemeinen Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig vom Reiseprogramm betrachtet werden.

2- Falls nicht genügend Teilnehmer für die Reise gewonnen werden können, kann die Agentur die Reise bis 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In einem solchen Fall wird der Gast über die Stornierung informiert. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast zurückerstattet. Bei der Rückerstattung zusätzlich außerhalb der Reise erworbener Leistungen wird auch ein bei der Agentur erworbener Inlands-Anschlussflug dem Gast zurückerstattet. Wurde unter Nutzung des Visaservices und der Reisekrankenversicherung ein Visumantrag im Namen des Gastes gestellt, können diese Leistungen nicht zurückerstattet werden, da sie in Anspruch genommen wurden. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden das Visum und die Reisekrankenversicherung storniert und die Gebühren zurückerstattet. Wenn der Gast seinen Inlands-Anschlussflug bei einem anderen, von der Agentur unabhängigen Anbieter erworben hat, kann er im Falle einer Stornierung der Reise durch die Agentur keine Rückerstattung von der Agentur verlangen. Der Gast akzeptiert im Voraus beim Kauf der Reise alle materiellen und immateriellen Verluste, die durch die Stornierung der Reise entstehen können; die Agentur kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

3- Falls nicht genügend Teilnehmer für die Reise gewonnen werden können, ist die Agentur berechtigt, aus Kulanz die Reise nicht zu stornieren. Da die Reise in diesem Fall individuell für den Gast durchgeführt wird, umfasst die im Paket enthaltene Reiseleitung ausschließlich den Hin- und Rücktransfer vom und zum Flughafen im Ausland.

Stornierung und Änderung

4- Bei unseren Reisen werden die Beförderungstickets zum Zeitpunkt der Reservierung ausgestellt. Bei Stornierungen mehr als 30 Tage vor dem Abreisedatum werden die Kosten dieser Flugtickets, für die kein Anspruch auf Stornierung, Änderung oder Rückerstattung besteht, als Strafgebühr in Rechnung gestellt.

5- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sofern sie dies der Agentur bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitteilen, ausgenommen Flugtickets, die von der Agentur bereits an die Fluggesellschaft bezahlt und/oder verbindlich gebucht wurden. Bei weniger als 31 Tagen bis zum Reisebeginn kann die Reise gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 % des nach Abzug der Flugticketkosten verbleibenden Reisepreises storniert werden. Bei 15 Tagen oder weniger bis zum Reisebeginn kann die Reise gegen Zahlung des gesamten Reisepreises als Stornogebühr storniert werden. Im Falle eines Stornierungsantrags ist vorab nach den Rückerstattungsbedingungen für zusätzlich erworbene Leistungen wie Inlands-Anschlussflüge, Visaservice und Reisekrankenversicherung zu fragen, da diese je nach Zeitraum des Stornierungsantrags variieren können. Die Agentur kann für die Stornierung und Rückerstattung zusätzlicher Leistungen keine Zusage geben.

Reiseleitung und fakultative Ausflüge

6- Die im Programm angegebenen Tage und Uhrzeiten der Ausflüge können vom Reiseleiter je nach Öffnungs- oder Schließzeiten der Museen und Sehenswürdigkeiten am Zielort sowie aufgrund der Wetterbedingungen geändert werden. Während der Ausflüge können unsere Gäste von verschiedenen Reiseleitern begleitet werden.

7- Die im Reisepaket enthaltenen Panoramasstadtrundfahrten sind maximal 2–3 Stunden dauernde Ausflüge zur allgemeinen Vorstellung der Städte, die panoramisch aus dem Fahrzeug heraus mit Erläuterungen des Reiseleiters durchgeführt werden und keine Eintritte in Museen oder Sehenswürdigkeiten enthalten. Die Agentur ist nicht dafür verantwortlich, wenn Panoramatouren, einschließlich der im Programm genannten anderen Ausflüge, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von behördlich nicht erlaubtem Besuch oder Betreten, wegen gesperrter Straßen aufgrund einer Veranstaltung oder aufgrund von Wetterbedingungen, die eine Durchführung des Ausflugs unmöglich machen, nicht stattfinden können. Einige Ausflüge können an Orten mit gesperrten Straßen oder ohne Zugangserlaubnis für Fahrzeuge, soweit möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.

8- Unser Reiseleiter kann unter Beibehaltung des Inhalts unserer Ausflüge je nach Teilnehmerzahl und dem Schließungsstatus von Museen und Sehenswürdigkeiten die Tage der Stadtrundfahrt und/oder zusätzlicher Ausflüge ändern. Dies gilt auch bei möglichen Änderungen der Flugzeiten.

9- Bei unseren Ausflügen mit Speedboats ist Folgendes zu beachten: Unmittelbar vor dem Einsteigen sollte keine schwere Mahlzeit gegessen und keine große Menge Wasser getrunken werden. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihren Reiseleiter über ihren Zustand informieren.

10- Bei Nichtteilnahme an den im Bereich „Im Preis enthaltene Leistungen“ genannten Ausflügen oder Mahlzeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Über die Flüge

11- Die Agentur ist Vermittlerin zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier. Bei möglichen Streitigkeiten finden neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und das Warschauer Abkommen Anwendung.

12- Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten kommen. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise in Kenntnis und Akzeptanz des Risikos einer Änderung oder Stornierung der Flugzeit gekauft.

13- Kinder zwischen 0 und 2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühr.

14- Gemäß den Bestimmungen der Fluggesellschaften wird der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug eines als Hin- und Rückflug gekauften Flugtickets nicht genutzt wird.

15- Die für Teilnehmer an Flugreisen erforderlichen Check-in- und Boarding-Vorgänge sind persönliche Vorgänge und müssen vom Gast vor dem Flug an den Flughäfen an den entsprechenden Schaltern der Fluggesellschaften oder online auf den Websites der Fluggesellschaften durchgeführt werden.

16- Kurzfristige Verspätungen und Gateänderungen bei Flügen werden an den Flughäfen akustisch bekannt gegeben und auf den Informationstafeln angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.

17- Die Agentur ist nicht dafür verantwortlich, wenn Gäste, die zur Teilnahme an der Reise zu den gemäß den Bestimmungen der Fluggesellschaften mitgeteilten Zeiten nicht am angegebenen Flughafen anwesend sind, die Check-in- und Boarding-Vorgänge nicht rechtzeitig durchführen oder diese zwar rechtzeitig durchführen, aber nicht in das Flugzeug einsteigen, ihren Flug nicht antreten können. Alle Kosten für die Beschaffung der erforderlichen neuen Hin- und Rückflugtickets sowie für Transfers in der Zielregion und Ähnliches, die für die Teilnahme an der Reise von Gästen erforderlich sind, die ihren Flug verpasst haben, gehen zu deren Lasten.

18- Bei den meisten Flügen ab der Türkei beträgt das zulässige Gepäckgewicht 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Falls es im Zielland Inlandsflüge gibt, kann das Gepäckgewicht bei diesen Inlandsflügen auf 15 kg reduziert sein. Die Bestimmungen zu Übergepäckgewicht und -preisen werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung der Agentur.

19- Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen upgraden möchten (auf Business oder First Class), können den Upgrade-Vorgang nach Ausstellung der Tickets vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei der Fluggesellschaft durchführen (bitte prüfen Sie die Fluggesellschaft, bei der Sie Mitglied sind). Für jeden Flug wird keine Meilengarantie gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Tickets des Programms aus einer upgradefähigen Klasse stammen.

20- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung und Online-Check-in kostenpflichtig sein.

Sonstige Bestimmungen

21- Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen der Agentur.

22- Falls im Reiseprogramm nur die Kategorie der Hotels angegeben wird, ohne deren Namen zu nennen, und/oder mehrere Optionen für dasselbe Reiseziel angeboten werden, wird der Gast 48 Stunden vor Reisebeginn von der Agentur informiert.

23- In besonderen Zeiträumen wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in größerer Entfernung als den angegebenen Standorten oder Kilometern genutzt werden. In einem solchen Fall wird die Agentur 15 Tage vor dem Abreisedatum informieren.

24- Bei der Anmeldung zur gekauften Reise müssen der im Reisepass angegebene Name, das Geburtsdatum und die Passnummer vom Gast korrekt in das System eingegeben bzw. angegeben werden. Die Flugtickets werden anhand dieser Angaben ausgestellt. Die Strafgebühren für Stornierungen oder Änderungen von Flugtickets aufgrund fehlerhafter Angaben werden dem Gast in Rechnung gestellt.

25- Um Ihre Mobiltelefone im Ausland nutzen zu können, prüfen Sie bitte vor der Ausreise aus der Türkei bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für die Nutzung im Ausland freigeschaltet ist.

26- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit 12:00 Uhr.

27- Die Agentur leitet Wünsche bezüglich des Zimmers (hohe Etage, Nähe zu allgemeinen Bereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer, Bettenart) an das Hotel weiter. Es wird darauf geachtet, dass die reservierten Zimmer entsprechend den Wünschen des Gastes und nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt werden. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt von der Verfügbarkeit beim Check-in im Hotel ab und kann von der Agentur nicht garantiert werden.

28- Das in den Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom üppigen, in der türkischen Küche üblichen Frühstück. Es wird meist als kontinentales Frühstück mit einer begrenzten Auswahl bestehend aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee angeboten und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Raum serviert werden.

29- In einigen Fällen kann anstelle eines Zimmers mit zwei Einzelbetten ein Zimmer mit einem Doppelbett bereitgestellt werden. Die meisten europäischen Hotels bieten Zimmer mit zwei Betten an, die bei Bedarf zusammengeschoben werden können.

30- Die Richtlinien für Kinder und Zustellbetten können je nach Hotel und Zimmertyp variieren.

31- Jedes Zustellbett und jedes Babybett wird auf Anfrage und nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und muss vom Hotel bestätigt werden.

32- Die Kapazität für ein Zustellbett oder Babybett im Zimmer beträgt maximal 1 Stück.

33- In Dreibettzimmern besteht die Möglichkeit eines Zustellbetts. Das dem dritten Gast zugewiesene Bett ist in diesen Zimmertypen kleiner als die Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus einem großen Bett und einem Zustellbett. Zustellbetten sind Klappbetten oder sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste erklären sich bei Reservierungen für Dreibettzimmer und/oder bei Reservierungen mit Kindern damit einverstanden, dass es aufgrund der zusätzlichen Betten, die in das Standardzimmer gestellt werden, zu beengten Verhältnissen kommen kann und akzeptieren die Bettenart.

34- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit den Erwachsenen untergebrachten Kinder und das Alter der Kinder von unseren Gästen falsch angegeben werden, können die betreffenden Hotels zusätzliche Gebühren erheben. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung beim Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Das Hotel kann zur Feststellung des Alters der Kinder einen Identitätsnachweis verlangen.

35- Bei Reservierungen für 2 Erwachsene und 1 Kind steht möglicherweise kein separates Bett für das Kind zur Verfügung. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen untergebracht wird. Kinderermäßigungen gelten für „ein Kind“ der entsprechenden Altersgruppe, das bei zwei Erwachsenen untergebracht wird.

36- Wechselkursschwankungen im Laufe des Tages werden auf die Preise in TL umgelegt. Es gelten die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie bestimmte vom Hotel in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Minibar, Bügelservice usw.) werden vom Hotel extra berechnet. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und werden während des Aufenthalts direkt an das Hotel bezahlt.

37- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen für Steuern auf Stadt-, Tourismus- oder lokaler Ebene. Alle auf diese Weise erhobenen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern werden beim Ein- oder Auschecken vom Hotel beim Gast eingezogen.

38- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen basieren auf Kartenangaben. Aufgrund von Verkehr, Wetterbedingungen, der geografischen Lage des besuchten Landes, Straßenarbeiten und Straßenverhältnissen können sich die Reisezeiten verlängern.

39- Die Agentur kann in zwingenden oder erforderlichen Fällen die Reihenfolge der Städte im Programm und die für die Flüge vorgesehene Hauptfluggesellschaft ändern, ohne den Inhalt des Programms zu beeinträchtigen.

40- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer, Reisepässe/Personalausweise der Reiseteilnehmer liegen in deren eigener Verantwortung. Die Agentur haftet nicht für vergessene, verlorene oder gestohlene Gegenstände. Die Kosten für die Rückführung vergessener Gegenstände in das Land und/oder an die betreffende Person trägt der Eigentümer des Gegenstands.

41- Teilnehmer an der Reise müssen ihre Reisekrankenversicherungspolicen sowie bei gesundheitlichen Problemen die entsprechenden Medikamente und ärztlichen Berichte mit sich führen.

42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann das Hotel beim Check-in einen von offiziellen Stellen ausgestellten Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Barkaution verlangen. Die Rückerstattung der beim Check-out verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen dem Hotel und dem Gast; die Agentur hat darauf keinen Einfluss.

Visum und Reisepass

1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

2- Bei Zollkontrollen/Grenzübergängen muss der Reisepass mindestens 2 leere Seiten enthalten, damit die Ein- und Ausreisestempel angebracht werden können.

3- Die Befreiung von der Visumpflicht für die Einreise in die Länder dieser Reise oder der Besitz eines Visums bedeutet nicht, dass die Ein- oder Ausreise in das Land bzw. aus dem Land garantiert ist. Die Passkontrolle ist berechtigt, Ihnen die Einreise in das Land oder die Ausreise zu verweigern. Die Agentur ist für diesen Umstand nicht verantwortlich; die Verantwortung liegt beim Passagier.

4- Gäste, die keine türkischen Staatsbürger sind oder die über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen und an der Reise mit dem Reisepass des anderen Landes teilnehmen, müssen sich persönlich bei den zuständigen Konsulaten über die Visabestimmungen informieren, die das Reiseland auf den von ihnen verwendeten Reisepass anwendet. Andernfalls haftet die Agentur nicht für daraus entstehende Folgen.

5- Um Probleme mit der Zollpolizei am Grenzübergang des zu besuchenden Landes aufgrund zerrissener, abgenutzter, nasser und/oder anderweitig beschädigter Reisepässe zu vermeiden, müssen die Reisepässe erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Passagier.

6- Da bei der Ein- und Ausreise von Gästen unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, durch den zuständigen Polizeibeamten möglicherweise ein Dokument verlangt wird, das die gemeinsame Zustimmung der Eltern bestätigt, empfehlen wir Gästen unter 18 Jahren und ihren Eltern, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

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